Je einfacher ein Gebäude wieder in seine Bestandteile zerlegt werden kann, desto besser ist seine Eigenschaft „Rückbaubarkeit“ zu beurteilen. Nachhaltige Bauwerke sollten Rückbaubeschreibungen erhalten, in denen der Nachweis geführt wird, wie das Gebäude schadlos in den Energie- und Materialkreislauf zurückgeführt werden kann.
Die Baustoffe und Konstruktionen sind im Sinne ihrer möglichen Weiternutzung, Wiederverwendung, getrennten Verwertung und getrennten Entsorgung/Deponierung auszuwählen bzw. zu planen.
Dabei ist auf die einfache Trennbarkeit von Konstruktionen mit Materialien unterschiedlicher Lebensdauer zu achten. Die Verträglichkeit von unterschiedlichen Baustoffen und Bauteilen muss berücksichtigt werden und die Art der Verbindungen ist im Hinblick auf die Demontierbarkeit zu betrachten.
Für die Beurteilung der Rückbaubarkeit - und im engen Zusammenhang damit der Recyclingfreundlichkeit - wurde vom Bundesministerium für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung (BMVBS) ein Kriteriensteckbrief mit Checkliste entwickelt. Das betrachtete Bauwerk wird danach in die vier Bereiche eingeteilt
- Technische Gebäudeausrüstung
- Nichtkonstruktive (Aus-) Bauelemente
- Nicht tragende Rohbaukonstruktion
- Tragende Rohbaukonstruktion.
Die Frage „Wie leicht ist ein Gebäude demontierbar?“ wird im Rahmen des Kriteriensteckbriefes untersucht, indem die Verbindungen kategorisiert werden: Als „sehr leicht zu demontieren“ werden beispielsweise Verbindungen eingestuft, die geklemmt, lose aufgelegt, geklickt oder geschraubt sind. Von „geringer Aufwand“ (z. B. Absaugung geschütteter Materialien) über „mittlerer Aufwand“ (z. B. Herauslösen von Fußböden) und „hoher Aufwand“ (z. B. Abschlagen gut haftender Beschichtungen) bis zu „sehr hoher Aufwand" zur Demontage reichen die Einstufungskriterien weiter.
Der Kriteriensteckbrief „Rückbaubarkeit, Recyclingfreundlichkeit" steht als Pdf-Dokument auf der unten angegebenen Website des Bundesministeriums für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung zum Download zur Verfügung.