Als Flachdächer werden Dachflächen mit einer Neigung von unter 5° (das entspricht einem Gefälle von 4,5%) bezeichnet, die anstelle einer Dachdeckung eine Dachabdichtung haben. Sie sollten mit einem Mindestgefälle von 2% (DIN 18531 Dachabdichtungen - Abdichtungen für nicht genutzte Dächer) ausgeführt werden, da es ansonsten zu Schäden kommt, wie die Praxis gezeigt hat. Dächer mit geringerer Neigung sind Sonderkonstruktionen, für die besondere Maßnahmen erforderlich sind.
Im Vergleich zu geneigten Dächern haben Flachdächer mit Abdichtungen einige Vorteile: Das Eigengewicht der Dachhaut ist gering und darunter liegende Räume lassen sich natürlich belichten. Zudem kann das Dach begrünt werden und als erweiterte Nutzfläche dienen z. B. als Dachterrasse, als Parkdeck oder zur Aufstellung technischer Einrichtungen.
Konstruktion
Nach ihrem bauphysikalischen Aufbau können Flachdächer als einschalige, nicht belüftete Flachdächer (früher auch Warmdach genannt) und als zweischalige, belüftete Flachdächer (früher auch Kaltdach genannt) ausgebildet werden. Die belüftete Konstruktion wird aufgrund hoher Schadensanfälligkeit durch mangelnde Querlüftung jedoch kaum noch ausgeführt. Die heute am häufigsten ausgeführte Konstruktion ist das einschalige, nicht belüftete Flachdach. Dieses wiederum kann auch als Umkehrdach ausgebildet werden. In dieser Variante wird die Dachabdichtung im Unterschied zum konventionellen unbelüfteten Flachdach unterhalb der Wärmedämmung angeordnet.
Nutzung und Ausführung
Nach Art ihrer Nutzung werden Flachdächer unterschieden in:
- nicht genutzte Flachdächer, die nur zur Wartung betreten werden
- genutzte Flachdächer, die für den Aufenthalt von Personen und Fahrzeugverkehr geeignet sind
- begrünte Flachdachflächen
Für die Ausführung nicht genutzter Flachdächer gilt die DIN 18531 Dachabdichtungen, in der die grundsätzlichen Anforderungen an Dachabdichtungen und Abdichtungsstoffe geregelt sind. Nach ihr werden nicht genutzte Flachdächer in zwei Qualitätsklassen, die sogenannten Anwendungskategorien K1 und K2, unterteilt Anwendungskategorie K1 gilt für Standardausführungen, an die übliche Anforderungen gestellt werden. Die Mindestdachneigung der Abdichtungsebene beträgt 2%, ansonsten höherer Abdichtungsaufwand nach Anwendungskategorie K2 gemäß DIN 18531-3, Abschnitt 4. Anwendungskategorie K2 gilt für Dachabdichtungen, an die erhöhte Anforderungen gestellt werden wie beispielsweise Hochhäuser, höherwertige Gebäudenutzung oder Dächer mit erschwertem Zugang. Die Mindestdachneigung in der Abdichtungsebene beträgt 2%, im Bereich von Kehlen 1%.
Genutzte Flachdächer können begehbar, d. h. für den zeitweiligen Aufenthalt von Menschen geeignet (Dachterrasse) sein oder befahrbar, d. h. für das Befahren mit PKW bzw. LKW geeignet (Parkdeck).
Begrünte Flachdächer unterscheiden sich in der Art der Begrünung in extensive Begrünung für anspruchslosen, niedrigen und pflegearmen Bewuchs sowie intensive Begrünung für anspruchsvollen Bewuchs und zwar unterschiedlich nach Höhe und Pflegeaufwand. Für die Wärmedämmung genutzter und begrünter Flachdächer sind gemäß Flachdachrichtlinie nur Dämmstoffe mit hoher, sehr hoher und extrem hoher Druckbelastbarkeit zulässig (DIN 4108, Teil 10 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden). Für die Ausführung genutzter und begrünter Flachdächer gilt die DIN 18195 Bauwerksabdichtungen, Teil 5.